Wann die MPU notwendig wird
In den meisten Fällen geht die Anordnung einer MPU mit dem Führerscheinentzug einher. Das bedeutet, es muss bereits ein schwerer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung erfolgt sein, damit eine MPU überhaupt notwendig wird. Als wichtigste Faktoren gelten dabei nach wie vor der Alkohol, die Drogen und allgemeine Verkehrsverstöße. Spätestens, wenn 18 Punkte in Flensburg erreicht wurden, wird eine MPU angeordnet. Gleiches gilt bei Trunkenheit am Steuer, sofern ein Alkoholgehalt von mehr als 1,6 Promille vorlag. Bei zwei Fahrten mit jeweils mehr als 0,5 Promille kann eine MPU angeordnet werden. Auch, wenn bekannt wird, dass sich ein Autofahrer im Besitz von Drogen befindet oder diese konsumiert, besteht die Möglichkeit, eine MPU anzuordnen.
Die MPU selbst kann jedoch erst durchgeführt werden, wenn eine verhängte Sperrfrist bereits abgelaufen ist. Das heißt, sollte die MPU nach einem Gerichtsverfahren angeordnet worden sein, wird das Gericht eine angemessene Frist festsetzen, innerhalb derer der Führerschein nicht wieder erworben werden kann. Diese Frist kann einige Monate, aber auch Jahre dauern.
Vor der MPU zur MPU Vorbereitung
Zwar ist eine MPU Vorbereitung nicht zwingend erforderlich, dennoch sollten die Autofahrer dieses Angebot in Anspruch nehmen. Erwiesenermaßen ist es nämlich so, dass die MPU durch die richtige Vorbereitung häufiger beim ersten Versuch bestanden wird, als wenn diese vorbereitenden Kurse fehlen.
Die MPU Vorbereitung klärt alle Fragen, die die einzelnen Autofahrer zur MPU haben. Der Ablauf der Untersuchung wird genau geschildert und auch die Antworten, die eine positive Prognose seitens des Gutachters erlauben, werden vorgestellt. Zusätzlich erhalten die Kursteilnehmer Tipps zum verantwortungsvollen Umgang mit dem Straßenverkehr. Dadurch können künftige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verhindert werden.